2023 wird die Mehrweg-Alternative für Restaurants, Bistros und Cafés pflicht.

Ab 1. Januar 2023 gilt in Deutschland Mehrweg-Pflicht für Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Diese Geschäfte müssen dann auch eine Mehrweg-Alternative anbieten. Mehrwegbehältnisse dürfen nicht mehr kosten als Einwegbehältnisse. Ausgenommen von der Regelung sind kleinere Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und maximal fünf Mitarbeitenden. Diese müssen es jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zulassen.